Bauphasen leicht erklärt

Die Arbeit von Architekten und Ingenieuren ist in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen aufgeteilt. Im Folgenden stelle ich Ihnen die Leistungsphasen 1-8 vor, damit Sie einen Überblick gewinnen, was hinter den jeweiligen Begriffen an tatkräftiger Unterstützung steht – und in welchen Phasen ich Sie gerne unterstütze. 

In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich schon zahlreiche Projekte betreut und weiß, dass die meisten Bauherren sich am Anfang durchaus mit der Frage auseinandersetzen, ob sie einen Architekten einbinden sollen. Nicht immer wird die Notwendigkeit jedoch sofort gesehen – oftmals allerdings weist dann das Bauamt darauf hin.

Nicht jedes Bauprojekt umfasst alle Leistungsphasen. Eines jedoch gilt immer: Als Architektin habe ich eine verantwortungsvolle, vielseitige Aufgabe und bin die fachlich qualifizierte Vertretung des Bauherrn – als Bindeglied, Vermittlerin und „Übersetzerin“ zwischen allen am Bau Beteiligten und den anfallenden Themen. Das reicht vom Bauamt über den Fachingenieur bis zum Handwerker, vom Baurecht bis zur Fliesenbemusterung und von der Haustechnik bis hin zur Wandfarbe. 

 

Die Leistungsphasen 1 bis 8 im Überblick

1

Grundlagenermittlung

Als Architektin höre ich zu, welche Wünsche, welchen Bedarf, welchen Hintergrund der Bauherr für sein Anliegen hat, schaue mir an, welche Substanz vorhanden ist und eruiere, was baurechtlich in dem entsprechenden Bereich möglich ist. 

Gibt es einen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung? Sind Vorgaben des Denkmalschutzes zu beachten? Gibt es Baulasten? Wie sind die Grenzverläufe? Wie sieht die Nachbarbebauung aus? Auch erste Gespräche mit dem Bauamt finden in dieser Phase statt, um die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.   

Außerdem stelle ich fest, welche weiteren Fachplaner für das Projekt notwendig werden (Statiker, Bodengutachter, Vermesser, Technische Fachingenieure). 

Sind bei Bestandsgebäuden die alten Baupläne nicht mehr vorhanden, fertige ich eine Bestandsaufnahme (Aufmaß) an.

2+3

Vorentwurf bzw. Entwurf

Die zuvor genannten und ermittelten Bedingungen bilden den Rahmen, innerhalb dessen ich entwerfe und meine Ideen zu Papier bringe. Diese Entwurfsskizzen stelle ich dann der Bauherrschaft vor - wahlweise im persönlichen Gespräch oder online.

Der Entwurf sagt zu? Dann folgt der nächste Schritt, die Genehmigungsplanung.

4

Genehmigungsplanung

In dieser Phase bereite ich den Entwurf gemäß Bauvorlagenerlass auf: 

Pläne werden vermaßt und beschriftet, Beschreibungen werden erstellt und Formulare ausgefüllt, Berechnungen angefertigt. Diese Unterlagen werden ausgedruckt, zusammengestellt und entsprechend vervielfältigt, um dem Bauherren zur Unterschrift vorgelegt und beim Amt eingereicht zu werden. 

Das Bauamt überprüft nun in einem bestimmten Bearbeitungszeitraum, ob der dargestellte Bauwunsch planungsrechtlich vertretbar ist. Die im Bauantrag gemachten Angaben und zeichnerischen Darstellungen liefern hierzu die nötigen Informationen. 

Allerdings: Was fängt der Zimmermann mit einem Abstandsflächenplan an ...? Für ihn und die anderen Ausführenden wird in Leistungsphase 5 die „Ausführungsplanung“ erstellt.

 

5

Ausführungsplanung

Ist die Baugenehmigung erteilt, geht es mit der Ausführungsplanung weiter. 

Die genehmigten Pläne werden in der Regel an den Statiker weitergegeben, der die Tragwerksberechnungen erstellt und sich um Wärme- und Schallschutz kümmert. Hierzu kann in einzelnen Fällen zuvor ein Bodengutachten notwendig sein. Auch muss ein Vermesser häufig die Grundstücksgrenzen bzw. die Lage der neu geplanten Baumaßnahme auf dem Grundstück markieren. Gerne bin ich bei der Suche nach den entsprechenden Fachingenieuren behilflich.

Die Ausführungsplanung vereint die gewonnenen Erkenntnisse aus Statik, Wärmeschutznachweis usw. und trägt diese nun in einem größeren Maßstab in die Pläne ein. 

So kann der jeweilige Handwerker z. B. ersehen, wo ein Sturz mit welcher Länge eingezogen werden muss, wo Heizkörper oder ein Waschbecken gesetzt werden sollen, wie der Zimmermann die Gaubenkonstruktion ins vorhandene Dach einfügt, etc. Entwässerungsleitungen werden geplant, Rollladenkasten oder Raffstore bestimmt, über Fußbodenaufbau und Belag entschieden. All das wird in der Ausführungsplanung vermerkt.

 

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Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe

Die letzte Planungsphase vor dem Baubeginn ist erreicht. Zeichnerisch wurde geklärt, was gemacht werden soll; basierend hierauf werden nun Massen ermittelt und Leistungen beschrieben, um Angebote von Handwerksbetrieben einzuholen und somit die richtige ausführende Firma zu finden.

8

Bauüberwachung 

Der erste Spatenstich ist in Sicht! Doch ihm hat der Gesetzgeber die Baubeginnsanzeige vorangestellt. In diesem Formblatt muss u. a. benannt werden, wer für die Bauleitung eingesetzt werden soll. Die Landesbauordnungen klären die rechtlichen Voraussetzungen für diese Aufgabe. 

Als Architektin mit entsprechender Bauvorlageberechtigung bin ich dazu autorisiert und begleite die Baustelle während des gesamten Bauablaufs. Ich kümmere mich dabei sowohl um die fristgerechten Mitteilungen ans Bauamt, wie auch um die Betreuung der Arbeiten vor Ort. Für Rückfragen – v. a. beim Bauen im Bestand – stehe ich den Handwerkern als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

Zum Ende der einzelnen Gewerke wird mit allen Beteiligten eine Abnahme der Arbeiten durchgeführt, eventuelle Nachbesserungen werden angemahnt. Hier stehe ich als Bauherren-Vertreterin dem Bauherrn mit Rat und Fachwissen zur Seite. Abschließend übernehme ich die Prüfung der Rechnungen, damit die tatsächlich geleisteten Arbeiten entsprechend entlohnt werden.

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